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1.1 mit dem kompletten F.O.T-Verfahren bestehend aus
A - dem Rechen zum Abtrennen der festen Stoffe
B - dem Mischer zum Beimischen von Flockungsmitteln wie Kalk oder Bentonit, Polymere und FE 3
C - dem Lamellenklärer zum Ausscheiden der absetzbaren Stoffe
D -
dem Katalysator für die Verbindung Wasser/Sauerstoff bzw. Aktiv-Sauerstoff
E - dem Reaktor für die Verweilzeit des behandelten Wassers und dem Ausscheiden der abfiltrierbaren Stoffe
Es werden nahezu alle
anfallenden verschmutzten Wasser optimal gereinigt, so dass sie dem
Wirtschaftskreislauf bzw. dem Grundwasser oder den Flüssen zugeführt werden
können.
Mit einem Teil der Anlage wird, je nach Verschmutzungsgrad Oberflächenwasser oder Uferfiltrat zu Trinkwasser verarbeitet.
Bei stark verschmutztem Oberflächenwasser wird der Anlagenteil B bis E benötigt.
Bei qualitativ gutem Uferfiltrat wird
Anlagenteil D bis E benötigt.
Für die Hygienisierung von
Trinkwasser bzw. Abwasser wird lediglich der Anlagenteil D benötigt. Bei bestehenden Kläranlagen die ihre vorgeschriebenen Ablaufwerte nicht erreichen, wird mit dem Anlagenteil D und E als Nachrüstanlage für die Verbesserung eingesetzt.
( siehe Fliesschema + Kurzinformation )
Die Abfallstoffe aus der Wasserreinigung die beim Rechen und Lamellenklärer anfallen, werden einer Kompostierung zugeführt und unter Beimengung von Faserstoffen, beispielsweise Altpapier, zu Humus verarbeitet.
Die Abluft der gesamten Anlage wird über einen Biofilter gereinigt.
Somit erreicht die F.O.T-Anlage einen Standard den bisherige Techniken nicht erreichen und nach dem Bau unserer ersten Großanlage als Stand der Technik von allen anderen Systemen auch verlangt werden.
Der Gesetzgeber in Deutschland verlangt gemäß der VwV eine Mindestwasserreinigung, (siehe Tabelle) die jedoch nur für den Zeitraum Mai bis Oktober eingehalten werden muß.
Das F.O.T-Verfahren geht über diese Anforderungen hinaus und garantiert 12 Monate
gemäß der VwV inklusive Hygienisierung ( Bakterien und Viren) und Eliminierung der endokrinen Stoffe (Hormone).
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